Stärkung des Ehrenamts in Niedersachsen: GEMA-Nachlass

vom 05.02.2025 | 10:05 Uhr

Durch das ehrenamtliche Engagement tragen Vereine und Organisationen aktiv zu einem lebendigen gesellschaftlichen Leben bei. Die Veranstaltungen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um das Engagement zu unterstützen, haben das Land Niedersachsen und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen eingeführt. Für Vereine oder Organisationen in Niedersachsen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen pro Jahr keine GEMA-Lizenzkosten an. Es ist jedoch wichtig, dass die Veranstaltungen vor Beginn bei der GEMA angemeldet werden, damit das Land Niedersachsen die Kosten übernehmen kann.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- Der Vereinssitz befindet sich in Niedersachsen

- Der Verein organisiert bis zu vier Veranstaltungen jährlich

- Die Veranstaltungen sind eintrittsfrei

- Die Veranstaltungsfläche beträgt max. 500 qm.

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify in Räumen oder im Freien (z. B. Sommerfeste, Gartenfeste).

Folgende Veranstaltungen sind nicht abgedeckt:

- Festivals oder Konzerte

- Theater/Kabarett

- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen

- Streaming-Veranstaltungen

- dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)

- Veranstaltungen mit Eintritt

- Festumzüge

Nähere Informationen finden Sie im Beitrag der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen



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