Umtauschpflicht für alte Führerscheine: Personen, die 1971 oder später geboren wurden, müssen ihren alten grauen oder rosafarbenen Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Der Antrag kann im Bürgerbüro, per Post oder online gestellt werden.  

Infos auf www.emsland.de